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AGB

Für ein Coaching oder therapeutischen Workshop nach „Drei Statt Dry©“

Caroline Gast und Robert Stein
Bahnhofstr. 5d
16356 Werneuchen
info@dreistattdry.de
SteuerNr.: 06522201241

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Beratungen, Coachings und therapeutische Workshops an. Diese können von maximal 2 Teilnehmern besucht werden (Klient+Begleitperson). Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Der Teilnehmer und seine Begleitperson erhalten ein mehrstündiges Coaching oder einen mehrstündigen, individualisierten Workshop zur Überwindung von Alkoholproblemen mit ausführlichen, individualiserten Beratungen. Ein Coaching beihnaltet eine Sitzung von 3h Dauer. Ein Workshop beinhaltet 2 Sitzungen zu je 3h Dauer unterbrochen von einer einstündigen Pause.

Insbesondere wird vereinbart:

  1. Der Teilnehmer erklärt, dass er bei vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher Probleme noch vor der Teilnahme diesbezüglich einen Arzt konsultiert hat.
  2. Der Teilnehmer erklärt, dass er bei Vorliegen von Selbst- oder Fremdschädigungsabsichten oder anderer psychischen Störungen zuvor einem Psychiater oder einen Psychotherapeuten aufsucht und die Teilnahme mit diesem abstimmt.
  3. Der Teilnehmer erklärt, dass er während der Teilnahme keinen vollständigen Alkoholentzug vornimmt, sondern gerade soviel konsumiert, wie er benötigt, um keine schweren Entzugssymptome zu erleiden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn schriftlich oder mündlich ein fester Termin vereinbart wurde.

3.2 Die Bestätigung des Termins erfolgt per Email.

3.3 Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung gilt als verbindlich und im Falle einer Absage weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Termin oder im Falle des Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin werden ggf. 50% der gebuchten Veranstaltung als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.

3.4 Muss der Veranstalter z.B. aus Krankheitsgründen von der Durchführung des Coachings/Workshops zum vereinbarten Termin zurücktreten, wird ein nächstmöglicher Ersatztermin vereinbart. Eventuelle Stornogebühren für Anreisekosten für eine bereits angetretene Anreise werden vom Veranstalter übernommen.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann nach Rechnungstellung per Überweisung oder auch Bar seiner Zahlungspflicht nachkommen. Der Teilnehmer erhält mit Abschluss (oder auch nach Abbruch) des Coachings/Workshops eine Rechnung.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inclusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang entspricht (mit individuell abgesprochenen Abweichungen) dem unter „Ablauf“ geschilderten Merkmalen.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung das Coaching/den Workshop nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Coachings/Workshops gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, das Coaching/den Workshop vorzeitig zu beenden. Der Veranstalter behält sich vor, die volle Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Coach/Workshop-Leiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Coaching/Workshop.

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Drogen oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, welche die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Der Konsum von Alkohol bildet hierbei insofern eine Ausnahme, als dass eine (möglichst geringe) „Mindestmenge“ von Alkohol konsumiert werden darf, die zur unbeeinträchtigten Teilnahme am Coaching/Workshop erforderlich ist.

Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Coaching/Workshop auszuschließen bzw. das Coaching/den Workshop vorzeitig zu beenden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7 Workshop-Aktivitäten, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Coachings/Workshops besprochenen Themen des Teilnehmers/Auftraggebers absolutes Stillschweigen zu bewahren. Auch die Identität des Teilnehmers wird nicht an Dritte weitergegeben.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.